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Silberstreifen – Verein zur Unterstützung und Förderung neurologisch kranker Kinder, Vogtareuth e.V.
Der Verein verfolgt ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.
Zweck des Vereins ist:
Die Unterstützung soll erfolgen:
Die Vorstandschaft besteht aus:
dem Vorsitzenden
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem Schriftführer
dem Kassier
drei Beiratsmitgliedern
Die Vorstandschaft ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
Die Wahlen und Abstimmungen nach dieser Vereinssatzung sind schriftlich und geheim durchzuführen. Auf Antrag können Wahlen und Abstimmungen auch offen vorgenommen werden, es sei denn, dass auch nur ein anwesendes Mitglied widerspricht, oder über mehr als einen Kandidaten abzustimmen ist.
Beschlüsse der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung sind vom Schriftführer zu protokollieren und von diesem und dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.
Beschlüsse der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung sind vom Schriftführer zu protokollieren und von diesem und dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.